DER BETREUER, RA Lutz
Tauchert
Betreuer Tauchert. ist ein Rechtsanwalt und
Notar. Laut der Auskunft des LG verfügt
er über eine 25-jährige Erfahrung
auf dem Gebiet der Vermögensbetreuung.
Er wurde wegen des Vorwurfs, die Ehefrau von
Herrn C. missbrauchte die Generalvollmacht ihres
kranken Ehemannes zu Gunsten von Herrn RA Wolski,
(mit Beschluß des LG Frankfurt vom 16.10.2003)
zunächst als Kontrollbetreuer (Vollmachtüberwacher)
eingesetzt und mit Beschluss vom 3.3.2004 des
gleichen Gerichts wieder abgesetzt. Am 10.9.2004
hat ihn das LG Frankfurt, nach Durchsuchungsaktionen
der Ermittlungsbehörden an mehreren Orten,
(u.a. in den Büroräumen und im Wohnhaus
Wolskis) wieder als Betreuer eingesetzt. Diese
Bestellung zum Betreuer, zum Zwecke u.a. das
Vermögen des Betreuten zu schützen
ist leider völlig misslungen.
Schon während seiner ersten Einsetzung
hat er - anders als die Staatsanwaltschaft,
die immerhin Gründe für umfangreiche
Durchsuchungsaktionen fand - keine Besonderheiten
vorgefunden. Weshalb, wie von Antragsteller
beantragt, nicht ein erfahrener Wirtschaftprüfer
bei dieser komplizierten und umfangreicher Problematik
(insbesondere nach Durchsuchungen durch die
Staatsanwaltschaft) bestellt wurde, ist unklar.
Vor dem Einsetzen des RA Dr. Tauchert. als Betreuer
hat Wolski immerhin die illegal erworbene Gesellschafterstellung,
die er Anstelle des Herrn C. in seiner Firma
annahm, wohl schuldanerkennend, abgegeben. Nach
Eintritt des Herrn Tauchert fielen alle Hemmungen.
Tauchert bat um Nachweis der Affäre zwischen
RA Wolski und seiner - man muss doch an dieser
Stelle uncharmant feststellen - greisen Mandantin,
weil diese Beziehung der Grund für den
vorgeworfenen Missbrauch der Vollmacht zu Wolskis
Gunsten war.
In seinem Zwischenbericht, den er Ende Januar
2004 vorlegte, ging er dann auf einen Detekteibericht
aus Salzburg ein, wo RA Wolski und die bewusste
Mandantin einige "Kulturtage" verbrachten.
Betreuer Tauchert. überführte RA Wolski
eigenhändig der Lüge bei dessen Darstellung
der Tatsache, das gemeinsam mit der betagten
Dame bewohnten Doppelzimmers. Diesen Umstand
hielt er aber keineswegs für relevant bei
der Beurteilung der Beziehung zwischen RA Wolski
und der Mandantin. Auch zahlreiche Unwahrheiten
und Widersprüche betreffend der finanziellen
Transaktionen erweckten kein Misstrauen des
Betreuers. Sonstige Vorwürfe wurden jeweils
mit dem Vermerk: "muss geprüft werden"
versehen, was insofern unverständlich ist,
weil bereits mehrere Wochen vergingen. So schrieb
er in seiner Zwischenbeurteilung, er könne
zur Redlichkeit Wolskis weder ja noch nein sagen.
Was dem LG Frankfurt ausgereichte, um seine
Bestellung aufzuheben.
Nach seiner Wiederbestellung hat der Betreute
C. sein (Rest-) Vermögen auf seine Ehefrau
übertragen, Betreuer Tauchert rühmt
sich damit, dass es seine Idee war. Dass die
verliebte Ehefrau umgehend Herrn RA Wolski zum
Nutznießer machte war für alle voraussehbar.
Herr RA und Notar Tauchert will glaubhaft machen,
dass ein Kriegsopfer und -überlebender
jüdischen Glaubens ausgerechnet einen ihm
fremden Mann - an seinen eigenen Kindern vorbei
- zum Nutznießer seines wirtschaftlichen
Erfolges machen will, der zudem mit seinen (auch
schriftlich fixierten) Äußerungen
als Antisemit auffällt. Dass er ausgerechnet
diesem Mann auch seine "Internierung"
im Heim verdankt und dort nun definitiv bleiben
wird, wird ausdrücklich erwähnt. Herr
RA und Notar Tauchert hat immerhin dafür
gesorgt, dass die Kosten hierfür übernommen
werden, was nicht immer selbstverständlich
war. Es hat ja Zeiten gegeben, da ist man mit
den Entrechteten nicht so zimperlich umgegangen.
Herr RA und Notar Tauchert ist seit Dezember
2004 kein Betreuer mehr (was sollte er noch
betreuen?), er steht Frau C. und RA Wolski wohl
weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
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