DER BETREUER, RA Lutz Tauchert

Betreuer Tauchert. ist ein Rechtsanwalt und Notar. Laut der Auskunft des LG verfügt er über eine 25-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Vermögensbetreuung. Er wurde wegen des Vorwurfs, die Ehefrau von Herrn C. missbrauchte die Generalvollmacht ihres kranken Ehemannes zu Gunsten von Herrn RA Wolski, (mit Beschluß des LG Frankfurt vom 16.10.2003) zunächst als Kontrollbetreuer (Vollmachtüberwacher) eingesetzt und mit Beschluss vom 3.3.2004 des gleichen Gerichts wieder abgesetzt. Am 10.9.2004 hat ihn das LG Frankfurt, nach Durchsuchungsaktionen der Ermittlungsbehörden an mehreren Orten, (u.a. in den Büroräumen und im Wohnhaus Wolskis) wieder als Betreuer eingesetzt. Diese Bestellung zum Betreuer, zum Zwecke u.a. das Vermögen des Betreuten zu schützen ist leider völlig misslungen.
Schon während seiner ersten Einsetzung hat er - anders als die Staatsanwaltschaft, die immerhin Gründe für umfangreiche Durchsuchungsaktionen fand - keine Besonderheiten vorgefunden. Weshalb, wie von Antragsteller beantragt, nicht ein erfahrener Wirtschaftprüfer bei dieser komplizierten und umfangreicher Problematik (insbesondere nach Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft) bestellt wurde, ist unklar. Vor dem Einsetzen des RA Dr. Tauchert. als Betreuer hat Wolski immerhin die illegal erworbene Gesellschafterstellung, die er Anstelle des Herrn C. in seiner Firma annahm, wohl schuldanerkennend, abgegeben. Nach Eintritt des Herrn Tauchert fielen alle Hemmungen.

Tauchert bat um Nachweis der Affäre zwischen RA Wolski und seiner - man muss doch an dieser Stelle uncharmant feststellen - greisen Mandantin, weil diese Beziehung der Grund für den vorgeworfenen Missbrauch der Vollmacht zu Wolskis Gunsten war.
In seinem Zwischenbericht, den er Ende Januar 2004 vorlegte, ging er dann auf einen Detekteibericht aus Salzburg ein, wo RA Wolski und die bewusste Mandantin einige "Kulturtage" verbrachten. Betreuer Tauchert. überführte RA Wolski eigenhändig der Lüge bei dessen Darstellung der Tatsache, das gemeinsam mit der betagten Dame bewohnten Doppelzimmers. Diesen Umstand hielt er aber keineswegs für relevant bei der Beurteilung der Beziehung zwischen RA Wolski und der Mandantin. Auch zahlreiche Unwahrheiten und Widersprüche betreffend der finanziellen Transaktionen erweckten kein Misstrauen des Betreuers. Sonstige Vorwürfe wurden jeweils mit dem Vermerk: "muss geprüft werden" versehen, was insofern unverständlich ist, weil bereits mehrere Wochen vergingen. So schrieb er in seiner Zwischenbeurteilung, er könne zur Redlichkeit Wolskis weder ja noch nein sagen. Was dem LG Frankfurt ausgereichte, um seine Bestellung aufzuheben.
Nach seiner Wiederbestellung hat der Betreute C. sein (Rest-) Vermögen auf seine Ehefrau übertragen, Betreuer Tauchert rühmt sich damit, dass es seine Idee war. Dass die verliebte Ehefrau umgehend Herrn RA Wolski zum Nutznießer machte war für alle voraussehbar. Herr RA und Notar Tauchert will glaubhaft machen, dass ein Kriegsopfer und -überlebender jüdischen Glaubens ausgerechnet einen ihm fremden Mann - an seinen eigenen Kindern vorbei - zum Nutznießer seines wirtschaftlichen Erfolges machen will, der zudem mit seinen (auch schriftlich fixierten) Äußerungen als Antisemit auffällt. Dass er ausgerechnet diesem Mann auch seine "Internierung" im Heim verdankt und dort nun definitiv bleiben wird, wird ausdrücklich erwähnt. Herr RA und Notar Tauchert hat immerhin dafür gesorgt, dass die Kosten hierfür übernommen werden, was nicht immer selbstverständlich war. Es hat ja Zeiten gegeben, da ist man mit den Entrechteten nicht so zimperlich umgegangen. Herr RA und Notar Tauchert ist seit Dezember 2004 kein Betreuer mehr (was sollte er noch betreuen?), er steht Frau C. und RA Wolski wohl weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.