Hessisches Ministerium für Justiz

So können Sie Richter werden:

 
     
 

Richter kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes nur werden, wer

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlichdemokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzeseintritt,
  • die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5-7 DRiG) und
  • über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

(Zitat von der Internet-Seite des Hessischen Ministeriums der Justiz)