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30.1.2012 29.1.2012 22.11.2011 01.09.2011 04.08.2011 Die Frankfurter Justiz, an die wir uns rechtszeitig wandten, ließ ihn gewähren. Anstatt ihm das Handwerk zu legen. Was man normalerweise von einer freien Justiz, oder was wir zumindest –wohl zu sehr gutgläubig- erwarteten. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Seiten immer noch existieren und deren Betreiben gerichtlich nicht untersagt wurde, was zwingend von deren Wahrheitsgehalt zeugt. Diese Seiten sollten in erster Linie auf diese Situation hinweisen und verhindern helfen, dass es den „interessierten Kreisen“ gelingt, einen Mantel des Schweigens über eine ganze Reihe von Justizskandalen zu legen. Justizskandale, die in der Vielfalt, deren Ausmaß und Zynismus wohl einzigartig in der jüngsten Geschichte des Landes sind. Dies alles geschah nicht für die Staatsraison – was letztendlich in Ausnahmefällen verständlich wäre. Sondern ausschließlich zum Schutz einer gierigen Richterin und ihrer nicht weniger gierigen Familie. Allen voran der Gatte Michael, das ausführende Organ der Unternehmung. Es klingt zunächst für einen Laien überraschend, ist aber doch fast folgerichtig, dass alle Wolskis Juristen sind. Die Kontinuität bestimmter Rechtsauffassung ist sichergestellt. Die laut Presseberichten in Frankfurt geplante Anklage, die wohl den Anschein einer Rechtsstaatlichkeit im Fall Wolski erwecken soll, ist eine Anklage „light“. Sie ist eine Farce. Die Anklage hätte schon vor 6 Jahren erfolgen können. Es gab in den letzten Jahren keine neuen Erkenntnisse zu den angeklagten Punkten. Sie wurden alle beim Steuerverfahren in Darmstadt genannt, eine Blamage dürfte sogar der blamierten Staatsanwaltschaft Frankfurt ebenfalls aufgefallen sein. Bei den angeklagten Straftaten darf zu Recht die Bezeichnung Peanuts benutzt werden. Was soll damit bezweckt, was eventuell vertuscht werden? Zu einem ist auch manchen Beteiligten bei den Frankfurter Justizbehörden unwohl bei dem Gedanken, wofür, oder eher für wen sie sich der Strafvereitelung im Amt in mehreren Fällen eventuell schuldig machen. Dass die Verschleppungstaktik der Staatsanwaltschaft dort bereits damals nicht aufgefallen ist, darf hier ausdrücklich bezweifelt werden. Dass Frau Wolski, die immer noch Richterin (wenn auch „nur noch“ Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts in Frankfurt) ist und zuletzt –laut Zeitungsberichten- zu Präsidentin einer Kammer zur Bankenüberwachung vorgeschlagen wurde zeigt, wer immer noch die Spielregeln im Fall Wolski bestimmt und erneut die Frage aufwirft, was sie –eine Mitwisserin des hessischen CDU-Schwarzgeldausschusses, so unverwundbar macht. Frau Wolski soll nebenbei auch ab und zu im s.g. „Klausurkurs“ Studenten unterrichten. Da unsere Seiten in diesen Kreisen nicht unbekannt sind, wird ihr mit entsprechendem „Ernst“ und „Hochschätzung“ entgegengetreten. Zu anderem gibt es 3 Fälle, von denen wohl abgelenkt werden soll. Diese Fälle sind 100% bewiesen, werden aber nicht angeklagt: Millionentransfer nach Malta. An eine Firma, die er zuvor eigens dafür (zusammen mit seiner greisen Freundin - Übernachtung im Hilton Malta, wie sonst immer, im Doppelzimmer) gegründet hatte. Angeblich wurde den Malteser Behörden mitgeteilt, dass man deswegen nicht mehr ermittle und deswegen die Gelder freizugeben seien (!!!). Auflösung eines Mietvertrags in Köln, mit nachweislich gefälschter Unterschrift des Herrn C. Das ist der Staatsanwaltschaft seit mehreren Jahren bekannt. Betrug in Cannes (ein Toter zum Leben erweckt). Weder gegen die Notare, noch gegen Wolski werden ernsthafte rechtliche Schritte unternommen. Neues vom Staatsanwalt Dr. jur. B. (s. unten im Text): einem erneuten Ersuchen auf Akteneinsicht wird selbstredend nicht stattgegeben. Laut seiner Mitteilung sei die Akte jetzt unterwegs. Sofern sie wieder da ist, werde er, Dr. jur. B., über das Ersuchen entscheiden… |
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30.06.2011 Was in der letzten Zeit geschah: eigentlich nichts. Ermittlungen gegen Michael Wolski werden wohl sehr, sehr diskret geführt. So diskret, dass die Ermittler vermutlich die baldige Verjährung nicht merken werden. Oder doch, weil es vielleicht absichtlich geschieht? Auf jeden Fall wird das ein Erfolg für die Wolskis und vor allem für Michael Wolski. Immerhin hätten die ihm vorgeworfenen Straftaten eine zehnjährige Gefängnisstrafe bringen können. Ein Erfolg hat bekanntlich immer viele Väter. An erster Stelle muss der Staatsanwalt, Dr. jur. B. genannt werden. Ihm ist es mühelos gelungen, in jedem Strafverfahren eine Akteneinsicht zu verweigern. Gleichzeitig ist es wohl ihm zu verdanken, dass sämtliche Ermittlungen (z.B.) gegen die drei Notare, die einen Verstorbenen schriftlich für lebendig erklärt hatten, sich seit drei Jahren nicht bewegen. Für jene Notare ist anscheinend nur der Wunsch ihrer Mandanten Gesetz, Unbill seitens der Ermittlungsbehörden droht ihnen nicht. Und seitens Dr. B. erst recht nicht. Den Stand der Ermittlungen kennen wir nicht - der Sohn des "lebenden" Verstorbenen habe kein Anrecht auf Akteneinsicht, weil er kein Geschädigter sei. Wir wollen keine Missverständnisse aufkommen lassen: Wolskis würden natürlich, bei einer sich bietenden Gelegenheit, jede Familie ausplündern. Ohne Rücksicht auf Herkunft und Religion. Ganz grundgesetzeskonform. Dass Michael Wolski in seinem Schreiben an das Landgericht Frankfurt, Dr. P. als gierigen polnischen Juden denunzierte (".um die Motivation des Schwiegersohns zu verstehen, muss man wissen wer das ist.") und sich hierbei der Zitate aus dem "Ewigen Juden" bediente, darf man als Jugendsünde durchgehen lassen. Immerhin war er damals erst 55. Absolute Sternstunde der Karriere von Dr. B. und überhaupt der Strafjustiz in Frankfurt, sind die Ermittlungen gegen den Sohn des "lebenden" Verstorbenen, Daniel C. und den Schwiegersohn Dr .P.. Gegen sie ermittelt Dr. jur. B. wegen Anstiftung zum Mord (oder so ähnlich). Aber worum geht es da? Und dann konstruierte er einen Fall: Daniel C., der Sohn des "lebenden" Verstorbenen und Dr. P. sollen einen Mordauftrag erteilt haben. Zielperson: Michael Wolski und Frau C., als Zeuge und vermeintlicher Auftragnehmer wird ein Helmut Pfl. aus Köln genannt. Helmut Pfl. habe wohl keine Beweise, biete aber - gegen Bezahlung selbstredend - seine eidesstattliche Versicherung an. Zum Leben wurde der Verstorbene notariell bekanntlich erst 2007/2008 wiedererweckt. Hätte Dr. jur. B. den Namen des Zeugen Pfl. gegoogelt, wäre es ihm leicht gefallen, den Wert von dessen eidesstattlichen Versicherung umgehend einzuschätzen. Bereits im Jahre 1998 hat das
Wochenmagazin "Focus" (Ausgabe Nr. 32 vom 03.08.1998) geschrieben, es handelt
sich bei ihm um einen (Seite 33, mit Foto) ".Ausbrecherkönig.
20 Jahre verbrachte Helmut Pfl. (Name verkürzt), Räuber, Betrüger und
Erpresser, Der Kölner Büroleiter zahlte. Wohl, um die vermeintlichen Beweise aus dem Verkehr zu ziehen. Auf den Videokassetten waren allerdings nur Spielfilme und Boxkämpfe zu sehen. Helmut Pfl. scheint also kein idealer, besonders glaubwürdiger Zeuge zu sein. Oder die Akteneinsicht den "Beschuldigten" Dani C. und Dr. P. fortwährend, bis zum heutigen Tag, verwehrt wird? Dazu noch unter dem Hinweis, dass sonst die Ermittlungen gefährdet würden? Mangels öffentlichen Interesses. Von Dr. jur. B. Zumindest beim Staatsanwalt Dr. jur. B. Das Konstrukt eines einschlägig verurteilten Anwaltes, mit einem
schwerstkriminellen Zeugen, sollen einen Unbescholtenen einschüchtern und wohl
dazu zwingen, die traurigen Realitäten der Frankfurter Justiz zu akzeptieren. Dr. P. weiß
jetzt, was es heißt, der Willkür der Justiz, schutz- und
rechtlos, wenn auch in einem Muster- Rechtsstaat, ausgeliefert zu sein. Im 21. Jahrhundert. Daniel C. verstand lange Zeit den Problemkomplex um die "verdiente"
Richterin Wolski nicht. Er ist Schweizer und lebt in der Schweiz. Den Wolskis, einem Teil dieser Justiz, ist bewusst, wie weit man - bei
entsprechender Konstellation - gehen kann. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt könnte auf die sehr sorgfältige Urteilsbegründung im Steuerverfahren in Darmstadt zurückgreifen. Die Große Strafkammer in Darmstadt hat minuziös nachgewiesen, dass Wolskis Behauptungen, er habe für die (ausgeplünderte) Firma (seiner greisen Geliebten und ihres ins Altenheim abgeschobenen Mannes) persönlich gehaftet, sie durch wirtschaftliche Tiefen geleitet und sich erst auf Wunsch der Banken hin, zum Teilhaber machen lassen. Hier half die Vollmacht, welche die Geliebte besaß. Wolskis Verteidigungsstrategie ist wie ein Kartenhaus vollständig zusammengebrochen: eine interne Notiz der Bank aus dem Jahre 2002 wies Wolski als fachlich fragwürdigen, ausschließlich vom eigenen Nutzen geleiteten, schlechten Berater aus. Ein Bankdirektor im Zeugenstand bestritt vehement, die Firma wäre finanzschwach gewesen, oder die Bank hätte auf Wolski als Nachfolger bestanden. Wolski habe nie eine Haftung übernommen. laut Frankfurter Rundschau (klick) hat man in der Frankfurter Justiz mit der Richterin Wolski Großes vor. Damit die (immer zahlreicher werdenden) Leser die Brisanz des "harmlosen" Falles auf Anhieb verstehen: Richterin Karin Wolski hat 5 Jahre lang ungestraft keine Steuererklärung abgegeben (Hausfrauen-Rabatt), persönlich erhaltene Millionengeschenke der greisen Geliebten ihres Ehemannes (der sie auch mit Rat und Tat zur Seite stand, als diese Liebeskummer mit dem materiell unersättlichen Michael Wolski hatte) nicht versteuert und beispielweise geschenkte Luxuskarossen unter ihrem Namen und unter einer Scheinadresse versteckt. Im Steuerverfahren gegen ihren Ehemann wurden riesige Geldüberweisungen auf ihr Konto (Zeugin T.:"auf diesem Konto hat Karin Wolski die Hand drauf") bestätigt und auch sonstige Verwicklungen der Ehefrau in diese unappetitliche, aber tragische Affäre bewiesen. Auch in der Affäre in Cannes war sie involviert: da sollte ein Toter kurz leben, um der fleißigen Juristenfamilie Wolski zu ein wenig Luxus an der Cote d'Azur zu verhelfen. Bewiesen wurde übrigens auch, dass die gesamte Familie Wolski von der spendablen, verliebten Greisin profitierte. So sind jahrelange Zahlungen an den Sohn Wolskis, Nicolas Wolski, bewiesen worden. Nicolas Wolski sitzt im Neu-Isenburger Stadrat für die......CDU. Und jetzt Positives: Karin Wolski hat sich als Assistentin des (CDU) Ausschussvorsitzenden zur hessischen Schwarzgeldaffäre sehr bewährt. Nun hat zwar der Ausschuss nichts festgestellt, insbesondere keine Involvierung von Roland Koch, Frau Wolski muss aber einen so kompetenten und vetrauenswürdigen Eindruck hinterlassen haben, dass sie kurze Zeit später zur CDU-Offenbach wechselte, um anschließend die CDU-Kandidatin bei der Oberbürgermeisterwahl zu werden. Nur blöd, dass diese Mauschelei mit den (6!) Autos und der Scheinadresse publik wurde. Wäre Karin Wolski für Banken- und Finanzaufsicht zuständig, würde sie vielleicht dem damaligen Ministerpräsidenten und baldigen Aufsichtsrat einer Großbank, Roland Koch, wieder begegnen können. Ja, liebe Leser: Korruption gibt es überall. Aber nicht in Deutschland, auf keinen Fall in Hessen und schon gar nicht in Frankfurt. 06.12.2010 Innenminister Rhein soll, zumindest den Presseberichten zufolge, den vermeintlichen Sumpf bei der hessischen Polizei untersuchen. Kommen danach die vermeintlich ähnlichen Zustände bei der Staatsanwaltschaft, z.B. in Frankfurt, dran? Nötig wäre es! Einige Beispiele aus der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt, zwar das Umfeld Wolskis betreffend, doch der Bürger muss befürchten - so haarsträubend, rechtsfremd und entmutigend sie sind - dass es keine Einzelfälle sind und diese Willkür jeden Bürger treffen kann: mit den meisten Ermittlungen im Fall Wolski wurde vor geraumer Zeit ein junger, promovierter Staatsanwalt Dr. Potz (Name geändert) betraut. 1. Dr. Potz (Name geändert) weiß sicherlich aus seinem Studium und Promotion, dass z.B. Notare, die einen Toten zum Leben erwecken (Wolski wollte sich bekannterweise eine Luxuswohnung des Toten in Cannes aneignen) nicht ganz gesetzeskonform handeln. Trotzdem ist in diesem Fall seit der Anzeige am 17.5.2008 nichts geschehen, obwohl sämtliche Beweise dem Staatsanwalt Dr. Potz (Name geändert) vorliegen. Das für "Verfehlungen" der Notare zuständige OLG, dem die Erklärungen der Notare vorliegen, verweist auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und diese hat wohl in der Person des Dr. Potz (Name geändert) einen perfekten Ermittler gefunden. Selbstredend verweigert Dr. Potz (Name geändert) die Akteneinsicht, da der Sohn des zum Leben erweckten Toten "kein Geschädigter" sei. Offenbar wendet hierbei Dr. Potz (Name geändert) deutsches Recht für Frankreich an - obwohl dieses bekannterweise seit der Landung der Alliierten in der Normandie im Jahre 1944 dort nicht mehr gilt. 2. Während Wolskis Prozesses in Darmstadt hat ein Rechtsanwalt aus dem näheren Kreis um Frau C. und Wolski, ein Dr. Bu. aus Wiesbaden, dem Gericht mitgeteilt, ein Zeuge könne bestätigen, der Sohn des Herrn C., sowie Dr. P. hätten einen Mordanschlag auf Frau C. und (den genialen Sanierer) Wolski in Auftrag gaben. Der Beweis: eine Eidesstattliche Erklärung des Zeugen, nicht ganz unentgeltlich.. Der Brief des Dr. Bu. aus Wiesbaden landete letztendlich wohl bei Dr. Potz (Name geändert). Eine Akteneinsicht verweigerte uns Dr. Potz (Name geändert) damals und heute quasi routinemäßig: eine Akteneinsicht würde die Ermittlungen gefährden. Nun verfügen die Staatsanwaltschaft und Dr. Potz (Name geändert) hoffentlich über bessere Ermittlungsmethoden, aber schon ein einfaches Googeln des Zeugennamens hätte gezeigt, dass der "Zeuge" als solcher 100%-ig unzuverlässig ist, sich u.a. bereits mehrfach als Zeuge zu diversen Pressemeldungen meldete und sogar die Kölner CDU mit falschen Video - Kassetten für viel Geld reinlegte. Dass der Zeuge zugleich (laut FOCUS) wegen weiterer Delikte über 20 Jahre im Gefängnis verbrachte, hindert den ehrgeizigen Dr. Potz (Name geändert) nicht, die Akteneinsicht weiterhin zu verweigern: da diese die Ermittlungen des Herrn Dr. Potz (Name geändert) gefährde. Man könnte natürlich fragen, was Dr. Potz (Name geändert) bisher, in den vergangenen 6-7 Monaten zusammenermittelt hat, aber: die Justiz ist ja unabhängig und auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft würde (was sie im Fall Wolski seit Jahren macht) auf laufende Ermittlungen hinweisen. Man sollte nicht unerwähnt lassen, dass auch Rechtsanwalt Dr. Bu. aus Wiesbaden schon selbst als Verurteilter aktenkundig wurde. Dr. Bu. wurde bereits für falsche Anschuldigungen zu hoher Geldstrafe verurteilt. Hätte er damals mit Wolski zu tun, (das muss man annehmen) würde die Akte des Dr. Bu. aus Wiesbaden immer noch bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt schlummern. 3. Die Anzeige wegen Betruges und Untreue gegen Wolski wurde im Sommer 2003 gestellt. Das LG Darmstadt hat nach über 6 Jahren einer quasi Untätigkeit in Frankfurt, eine lückenlose Beweisaufnahme durchgeführt, einer Anklageerhebung gegen Wolski in Frankfurt müsste normalerweise nichts mehr im Wege stehen: außer der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Gründe hierfür sind zunächst nicht verständlich. Einer der Gründe könnte z.B. sein, dass deren Untätigkeit in den 6 Jahren zum Vorschein käme. Dann kämen vielleicht Fragen nach Gründen für diese Untätigkeit.Und dann könnte es ziemlich, vielleicht sehr politisch werden. 4. Gegen Frau Dr. M., eine neue Anwältin von Frau C., wurde eine Anzeige wegen Verleumdung gestellt, Frau Dr. M. hat den Unsinn vom "Mordkomplott" in einem Schreiben an das OLG, völlig zusammenhangslos erwähnt. Die Anzeige landete wohl bei Dr. Potz (Name geändert). Na dann, da hat Frau Dr. M. wahrhaft nichts zu befürchten. Nicht in den nächsten 10 Jahren. Dr. Potz (Name geändert), dem jungen und vielversprechenden Staatsanwalt, dürfte bewußt sein, was in seiner Abteilung und mit seiner aktiven Beteiligung geschieht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Dr. Potz (Name geändert) über die zahlreichen Rechtsbrüche Wolskis & Co. in Eigenregie und ohne Angst vor "erfahrenen" Kollegen und Vorgesetzten hinwegsieht. Vielmehr muss man annehmen, dass er sich-wohl an seine Karriere denkend- in "innere Emigration" begab: eine geschichtlich auch in der Justiz sehr populäre und bewährte Methode, nichts mitgekriegt und schon gar nicht mitgemacht zu haben. Dass Wolski und die Seinen uns mit Dreck bewerfen ist nichts Neues: wenn man trotz zahlreicher Straftaten (die Beteiligung und Vorteilsnahme der Ehefrau, Richterin Karin Wolski, sowie zumindest des Sohnes Nicolas Wolski, sie wurden in Darmstadt ausdrücklich erwähnt) frei herumläuft und offensichtlich keine Anklage in Frankfurt befürchtet, da muss es schon mehr, viel mehr sein, als ein Versehen der Justiz oder Zufall. 14.11.2010 was bisher geschah: die Justiz ist nach Frankfurt heimgekehrt, hier fühlen sich die Wolskis wohl, hier kann ihnen offensichtlich nichts passieren! Wenn wir nicht wüssten, dass hier ein Rechtsstaat ist und es so etwas wie „Schutz“ nur in anderen Ländern gibt… Nur steuerlich wollten Wolskis bekannterweise gerne in Offenbach veranlagt werden – aus bekannten Gründen. Im Berufungsverfahren wegen Erbunwürdigkeit von Frau C. vor dem 21. Senat des OLG Frankfurt machte die Richterin einen kurzen Prozess: sie verwarf die Entscheidung des LG, ließ sich auf keinerlei Diskussion ein und hat selbstredend die Gegenseite nicht ausreden lassen. Für die wenigen Zeugen des Geschehens, die nicht zu Wolski gehörten, war das eine äußerst schockierende Erfahrung. Allerdings: im „Causa Wolskis“ hat mancher Jurist tüchtig dazugelernt, was Recht in Hessen auch bedeuten kann. Wolski, der zum OLG siegessicher erschien - als ob er die Entscheidung der Richterin geahnt hätte, gab im Gerichtsflur mit überlauter Stimme ein „Interview“ einer Zeitung: das (beschlagnahmte) Videoband sei eine Fälschung, er habe einen Zeugen, der die Video-Ausrüstung Pomer erst viel später geliefert habe. Da dieser offensichtlich nicht imstande war diese zu benutzen (wohl zu blöd, gelle Wolski?), sei später ein Film mit „einem Double“ gefälscht worden, um ihn in Misskredit zu bringen (Anm. der Redaktion: ihn, den genialen Firmensanierer). Warum mit nur einem Double? Im Video waren zwei Personen zu sehen… Seine Frau habe erkannt, dass er das nicht sei. Nun wissen wir nicht welches Foto er seiner Frau zeigte: vielleicht war es ein Bild des Ferraris, eines anderen Autos, oder vielleicht eines hessischen Politikers von (ähnlichem) Format: auf dem beschlagnahmten Videoband war jedenfalls Wolski sehr deutlich zu sehen und müsste auch für die Ehefrau in jeder Einzelheit gut erkennbar sein. Was ein Kriminalbeamter im Verfahren gegen Dr. Pomer ausführlich bestätigte. Vielleicht könnte Wolski den Film aus der Asservatenkammer der Polizei holen und öffentlich vorführen lassen. Als angeblicher Geschädigter darf er das verlangen. So könnten alle Zweifel ausgeräumt und seine Ehre wiederhergestellt werden… Auch von seiner Frau. Die übrigens anders, als viele Beobachter, Leser und Anrufer glauben, weiterhin als Vize-Präsidentin des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (quasi an der Spitze der hessischen Gerichtsbarkeit) entscheidet, was Recht und was Unrecht ist… Die seit 7 Jahren schlummernde Wolski-Akte (Betrug, Untreue) schlummert wohl –trotz der sorgfältigen Beweisaufnahme in Darmstadt- weiterhin. Auch in Sache der Notare nicht Neues. Ja, hier fühlen sie die Wolskis wohl, sehr wohl. 30.03.2010 Randnotiz zum Rücktritt von Karin Wolski, der nur das Amt im Staatsgerichtshof betrifft: selbstredend bleibt sie weiterhin Vize-Präsidentin des Verwaltungsgerichts in Frankfurt. Während sie Schaden vom Staatsgerichtshof durch ihren Rücktritt "abwenden wolle", hält Frau Wolski die Abwendung eines solchen Schadens vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nicht für notwendig. Obwohl sie als Vize-Präsidentin durchaus eine repräsentative Funktion inne hat. Dieses Gericht soll im Rahmen der Einsparungen, obwohl eines der wichtigsten Verwaltungsgerichte Deutschlands, geschlossen werden. In Frankfurter Verwaltungsrichterkreisen wird vermutet: wäre Karin Wolski am Verwaltungsgericht Darmstadt geblieben, wäre Frankfurt von der Schließung nicht bedroht. Aber Darmstadt. 26.März.2010 Urteil gegen Wolski: 2 Jahre und 10 Monate, wodurch Wolski ins Gefängnis muss. Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft Frankurt, die seit 7 (!!!) Jahren schlummernde "Untreue- und Betrugs"-Akte zu finden, zu entstauben und endlich zu bearbeiten. Auch in dem "Betrug in Cannes", der mehr, als alles andere Wolskis Gier und kriminelle Energie beweist, sollte endlich etwas geschehen und z.B. zur Abwechslung ermittelt werden. 22 Monate Nichts- oder Wenigtun dürften reichen. In einer sehr eindrucksvollen Urteilsbegründung ist Richter Buss mit Wolski hart ins Gericht gegangen. Er erwähnte u.a. Wolskis Affäre mit der über 25 Jahre älteren, reichen Gönnerin, beschrieb seifenoperähnliche Zustände im Büro der Dame, deren wichtigste Aufgabe wohl darin bestand, für die Wolskis neue Gelder zu beschaffen, weswegen manchmal die Gehälterauszahlung zurückgestellt werden musste. Wolski plünderte nachweislich die Firma, die er ja angeblich rettete - obwohl sie nach seinen Angaben unter finanziellen Engpässen litt. Ein großer Teil der ergaunerten Gelder ging an das Gemeinschaftskonto des Ehepaares Wolski, auf dem -laut unbedachter Aussage Wolskis (ihn eigentlich schützender) Sekretärin- Frau Wolski "die Hand hatte". Der Vorsitzende Richter erwähnte die Absonderung des Herrn C. in einem Heim, dem Dokumente z.B. unvollständig zur Unterschrift vorgelegt wurden -sofern nicht, wie sonst ein Unterschriftsstempel verwendet wurde. Der Richter erwähnte zahlreiche Unstimmigkeiten in den von Wolski nachweislich nachgefertigten "Dokumenten" und Schutzbehauptungen. Offensichtlich sind bei einem Autodiebstahl am 24.8.2001 (der als Erklärung für die Nichtabgabe von Steuererklärungen ab 1998 diente) gleich auch die Unterlagen für die darauffolgenden Jahre 2002, 2003 entwendet worden... Die Beteiligung der Richterin Karin Wolski und des Sohnes Nico Wolski (Stadtverordnete in Neu-Isenbug, natürlich für die...CDU und wohl deren Zukunft) sind ebenfalls ausdrücklich erwähnt worden. 18.03.2010 Der Staatsanwalt forderte 3 Jahre und 9 Monate. Wolskis Anwälte baten um „milde Strafe“, u.a., weil er nicht vorbestraft sei. Das ist er tatsächlich nicht: Dank der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die das Verfahren wegen Parteiverrat erst kürzlich entsorgte (Verzeihung, im 2. Versuch einstellte), das Verfahren wegen Untreue und Betrug seit 7 (!) Jahren „bearbeitet“ und das Verfahren wegen „Betrug in Cannes“ einfach liegen läßt. Was jeden Prozeßtag zu einer schallenden Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Frankfurt, Abteilung Wirtschaftkriminalität machte. Da es sich um eine "Berichtssache" handelt, müsste das Justizministerium über diese Verschleppungstaktik genau im Bilde sein. Steuerhinterziehung wurde von seinen Anwälten eingeräumt, Finanzamt Offenbach hätte ihm das leicht gemacht. Unser Hinweis: Gerade deswegen haben ja die Wolskis die Verlegung derer steuerlichen Veranlagung nach Offenbach, „trickreich“ betrieben: Als ob wenn sie solche nachlässige Behandlung dort geahnt hätten. Anders als Wolskis Luxus-Fuhrpark: dieser sollten auf jeden Fall in Frankfurt gemeldet bleiben. Übrigens: Nach dem die erste Scheinadresse von der Polizei „ausgehoben“ wurde, versuchte es Karin Wolski noch mit einer zweiten Scheinadresse in Frankfurt-Sachsenhausen. In seiner Schlußrede entschuldigte sich Wolski schon wieder bei seiner Frau (öffentliche Entschuldigungen sind heutzutage im Trend), was deshalb so grotesk klingt, weil man weiß wofür: Nur in den Jahren 2000-2001 erhielt Frau Wolski von der Gönnerin ihres Gatten u.a. ein Wohnung auf Mallorca (500.000 DM), 3/4 eines Mietshauses in Neu-Isenburg, das ihr zwischenzeitlich alleine gehört. Wie von Zauberhand wurden Kredite für zwei Mietwohnungen der Richterin in Köln abgelöst, Steuer des Ehepaares beglichen und die mehrfach angemahnte Rechnung für einen Wintergarten, den sich das Ehepaar gönnte (68.000 DM, hälftig die Richterin) durch die Gönnerin überwiesen. Den inzwischen legendären Ferrari (265.000 DM) und einen Mercedes 320 TDI (140.000 DM) und ein neues Dach für deren Haus (100.000 DM) wollen wir selbstredend nicht vergessen. Es sind also wahrlich keine Gründe sich dafür auch noch andauernd zu entschuldigen... Nach seinen Anwälten hielt Wolski seine Schlußrede: In dieser widmete er die meiste Zeit den Beschimpfungen des Zeugen Dr.P. Wolski stellte ihn als einen gierigen und auf ihn, Wolski, neidischen Geisterkranken. Fairerweise hätte Wolski allerdings einräumen können, dass sich sämtliche Vorwürfe des Zeugen P. bestätigten. Wolskis Hass ist aus seiner Sicht verständlich: Ohne Hartnäckigkeit des Zeugen Dr.P. hätte es wohl kein Verfahren gegen Wolski gegeben. Die Affäre zu seiner betagten Gönnerin bestritt er selbstredend. Hatte Wolski vergessen, wie am 14.01.2010 die Liebesbriefe der Dame an Wolski an die Wand projiziert und laut vorgelesen wurden? Die beschlagnahmten Filmaufnahmen aus dem höchstprivaten Intimbereich der Beiden, wurden nicht gezeigt, da es sich bei deren Herstellung um schweren Eingriff in die Privatsphäre handelte. 16.03.2010 Heute drehte Wolski , der Meister der Verdrängung, völlig durch: Der geladene Zeuge, Staatsanwalt W. aus Frankfurt habe im Rahmen einer Durchsuchung schlampig gearbeitet und deswegen bei Wolski keine entlastenden Unterlagen vorgefunden. Was unmöglich war, weil Wolski diese erst nach der Durchsuchung angefertigt und um 3 Jahre zurückdatiert hatte. |
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15.03.2010 Morgen wird das Verfahren gegen Wolski fortgesetzt. Vor der Verhandlungspause hat er seine Selbst-Blamage fortgesetzt, in dem er z.B. die Zeugen unglaubwürdig zu machen versuchte. Zum Zeugen P. zum Beispiel, der seit 40 Jahren als Deutscher in Deutschland lebt, sagte er: "Sie machen das nur aus Deutsch-Hass", wobei er mit "das" Wolskis Entlarvung als Krimineller meinte. Die Zuschauer empfanden dies zurecht als puren Antisemitismus, was er schon oft unter Beweis stellte. Wolski behauptete, den Ferrari habe er verkauft. Der genannte, als sehr solvent bekannte Käufer (und Ferrari F40-Fahrer) sei klamm und soll bis Ende Mai, also erst nach dem Verfahren, bezahlen. Sonst bleibt Wolski Besitzer. Selbstredend wird der Kfz-Brief durch weiteren Besitzer nicht verschmutzt und der Wagen vorerst stillgelegt. In der Firma des Käufers gilt Wolski übrigens als "Freund vom Chef". Womit sich wieder mal zeigt, wie Wolski tickt. +++++ Interessante Entwicklung in Sachen des Betruges in Cannes. Nach der Anzeige am 17.5.2008 ist in Frankfurt nichts passiert. Im August 2008 wurde der Staatsanwaltschaft Frankfurt schriftlich mitgeteilt, dass sich die Zeugin L. aus Cannes in Deutschland aufhalten und zur Verfügung stehen wird. Die Staatsanwaltschaft reagierte nicht. Im September 2009 erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, sie sehe bei dem Betrug keine Straftat (wir berichteten darüber an anderer Stelle). Im Februar 2010 erklärte der Justizminister (vermutlich durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt falsch informiert), dass diese kein Angebot der Zeugin aus Cannes erhielt. Kurz danach bestätigte er, dass ein solches Angebot doch vorlag. Vor etwa einer Woche hat der Justizminister erklärt, dass in Sache des Betruges in Cannes, gegen die Notare und Wolski, ermittelt wird. Und das, obwohl die Frankfurter Staatsanwaltschaft keine Straftat sah und dem entsprechend wenig Aktivität zeigte. Will der Justizminister jetzt diese verärgern? HR3 berichtete über diesen schockierenden Betrugsfall am 28.2.2010 und am 14.3.2010. Aber was kann schon bei den Wolskis noch schockieren? 9.02.2010 Die Fortsetzung von Wolskis (Selbst-) Demontage, diesmal mit Hilfe seines Psychiaters, nimmt an Geschwindigkeit rasant zu. Tut er so...., oder ist er so.... Allmählich können sich die Beobachter des Eindrucks nicht erwehren, daß der Angeklagte Wolski seine offensichtlich sehr bescheidene geistige Kapazität fast vollständig bei seinem Raubzug aufgebraucht hat. Der Psychiater seines Vertrauens, Herr Dr. M. sprach (unter Hinweis auf Wolskis Ausführungen) über "polnisch-jüdische" Mafia, für die Wolski tätig gewesen sei und zog Parallelen zum Film "Der Pate" (mit Marlon Brando). Am 11.2. geht es weiter. |
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01.02.2010 Verhandlungspause bis zum 9.2.2010. Was zwischenzeitlich geschah: Frau C., Wolskis betagte Gönnerin, wurde zwischenzeitlich vom Landgericht Frankfurt für ERBUNWÜRDIG erklärt +++ Juristenehepaar Wolski gab 5 Jahre lang keine Steuererklärung ab. Warum leb(t)en Wolskis über dem Gesetz? Warum wird dies (endlich, aber sehr, sehr spät) nur ihm und nicht der Richterin vorgeworfen? Muß eine Richterin am Staatsgerichtshof in Hessen nicht wissen, wie oft eine Steuererklärung abzugeben ist? Weshalb genießt diese Richterin Immunität und Wolskis leben, wie es sich zeigt, seit Jahren schon über dem Gesetz? Warum "verstaubt" Wolskis Untreue - Akte seit 2003 bei der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt?+++ Alle Verhandlungstage sind für Wolski desaströs verlaufen: Der Angeklagte Wolski lügt, und wird umgehend von sämtlichen Zeugen weiterer Lügen überführt. Gelogen hat er eigentlich schon immer (redlich verdienter Spitzname "Baron Münchhausen aus Neu-Isenburg"), zumindest aber, seit dem er, als brutalstmöglicher Zerstörer, in das Leben seiner Opfer einbrach. Als Angeklagter darf er das. Wolski zum Zeugen Dr.P. "erzählen Sie doch keine Märchen". Und das kurz, nachdem die Liebesbriefe von Frau C. an ihn im Gericht öffentlich vorgelesen wurden - offensichtlich hielt sie sogar sein Gesicht für lieb. na ja, wenn man liebt +++ Der ehemalige Betreuer Tauchert hat bei seiner "glorreichen" Tätigkeit nichts überprüft und Wolski blind geglaubt. Sein Zwischenbericht, der den Weg zu der Entrechtung von Herrn C. erst ebnete, las sich, wie eine Lobeshymne auf die Gauner, die er zu prüfen hatte. Zu seiner Tätigkeit und seinem sträflichen, vollkommenen Versagen als Betreuer, demnächst mehr unter "Betreuer" auf den gerade bearbeiteten Seiten www.die-wolskis.com, selbstverständlich unter Berücksichtigung der neu gewonnenen Erkenntnisse. |
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31.01.2010 Von Mai 2008 bis Januar 2010 in Sache "Betrug in Cannes" ist nichts geschehen, die Notare werden von der Frankfurter Justiz selbstredend nicht belästigt. Es gibt wohl in der Frankfurter Justiz Wichtigeres, als Notare, die "nur" einen Verstorbenen zum Leben erweckten und dabei ertappt wurden, zu verfolgen +++ Das Parteiverratsverfahren gegen Wolski in Frankfurt wurde "erfolgreich" eingestellt. Jetzt kann sich Wolski ganz auf sein zusammenbrechendes Lügengebäude konzentrieren und langsam an mildernden Umständen basteln. Allerdings: Dummheit als Entschuldigung schützt bekanntlich vor Strafe nicht und psychopathische Gier des Ehepaares ebenfalls nicht. Geschützt wird nur die Richterin-Gattin. Aber dies dürfte wohl andere Gründe haben. Vielleicht wird sich Dr. Stefan Kaatz etwas einfallen lassen? |
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12.12.2009 Die letzten Verhandlungstage waren für Michael Wolski überhaupt nicht gut! Während er sich in der Psychiatrie von seinen selbstzerstörischen, trüben Gedanken heilen läßt -angeblich nicht in einer geschlossenen, sondern offenen Abteilung im 2. Stockwerk (ein durchaus mutiges Novum in der Selbstmördertherapie) - wurde der Prozeß fortgesetzt+++Bis auf seine Sekretärin und eine weitere, selbstredend finanziell abhängige Angestellte, die ihm als die Einzigen die Stange hielten (indem sie die Aussage verweigerten, bzw. sich nicht erinnern konnten), wurde Wolskis Selbstbildnis eines erfolgreichen, ja genialen Sanierers, den das Ehepaar C. im wahrsten Sinne des Wortes um jeden Preis halten wollte, zertrümmert. Die angebliche Affäre ist nicht mehr nur angeblich und Wolskis ökonomische Fähigkeiten ein selbstgebasteltes Märchen +++ Wie wir soeben erfuhren, wurde das Verfahren wegen Parteiverrats in Frankfurt, das bereits im Februar 2008 von der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingestellt und auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft doch noch zur Anklage gebracht wurde, unter recht mysteriösen Umständen (aber für uns nicht unerwartet) nach §153 der StPO ("Geringfügigkeit") eingestellt. Dies scheint sehr logisch zu sein: in einer Zeit in der man nur noch von Milliarden spricht, ist ein von Wolskis Gier mutwillig angerichteter Schaden in 2- bis 3 stelliger Millionen Höhe (mit gefälschten Unterschriften, Betrug, bewiesener aber strafrechtlich eingestellter Geldtransfer nach Malta usw.), tatsächlich eine Geringfügigkeit +++ Und noch etwas: In der letzten Zeit werden wir öfter gefragt, ob die geldgierigen Wolskis Juden sind? NEIN, NEIN, SIE SIND ES NICHT! GANZ IM GEGENTEIL. |
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27.11.2009 Trotz des angeblichen Selbstmordversuches, ist Wolskis Absicht, das Verfahren in Darmstadt platzen zu lassen, nicht aufgegangen. Scheinbar entschied sich der Krisenstab der Wolskis (das Ehepaar wurde nachts vor der "Tragödie" vor Wolskis Büro gesehen) für einen Schnitt an Ellenbögen. Hierbei waren bei der heroischen Tat wohl rein praktische Gründe ausschlaggebend: Ein üblicher Schnitt an den Handgelenken, könnte (Gott behüte!) zur Verletzung der Nerven, bzw. Sehnen führen. Vermutlich sollten auch die Handgelenke für die, Herrn C. abgenommenen Luxusuhren, unbeschädigt bleiben. Wolski wurde am Waschbecken der Gästetoilette gefunden, womit wohl eine Verunreinigung der Wohnung möglichst ausgeschlossen werden sollte. In Voraussicht seiner Rettung, haben sich die Wolskis die Mühe gespart, einen Abschiedsbrief zu hinterlassen - vielleicht wird man später einen - selbstverständlich notariell beglaubigten (nicht wahr, Herr Notar Hackemann?) - Abschiedsbrief finden... Kein Selbstmord, der glücken soll, wird so durchgeführt. Nach dramatischer Ablieferung des "Selbstmörders" begab sich Frau Wolski an ihre Nebenwirkstätte am Gericht (bekanntlich ist sie ja hauptberuflich Hausfrau - was in Hessen steuerliche Vorteile in Millionenhöhe haben kann), wo sie -ganz die Ruhe in Person - für Gerechtigkeit sorgte. Obwohl Krankenhaus Langen, wo der unglückliche "Lebensmüde" zuerst landete, über eine psychiatrische Abteilung verfügt und sich im näheren Umkreis seiner Wohnung zahlreiche psychiatrische Kliniken befinden, ließ sich Wolski in eine Anstalt der Landeshauptstadt bringen: Vermutlich, weil ihn, die dort manchmal richtende Frau Karin, öfters in der Mittagspause besuchen kann. Trotz Blutverlust, weiterer Selbstmordgefahr, Verhandlungsunfähigkeit und Psychopharmaka, soll Wolski -ganz der "Sanierer und Firmenretter"- telefonisch in das Geschäftsgeschehen in Frankfurt eingegriffen haben. |
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12.11.09 |
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